Kontakt zum Gerichtsvollzieher Service

Gerichtsvollzieherservice
Mobbing Opfer

So erreichen Sie uns:

Dormannstraße 25
D – 30459 Hannover

info@gerichtsvollzieherservice.de
+49 511 98 222 155

Der Gerichtsvollzieherservice hilft Ihnen bei jeder noch so kniffeligen oder auch vermeintlich ausweglosen Angelegenheit in über 80% aller Fälle zum Erfolg. Und wie dieses Phänomen funktioniert, erklären wir Ihnen jetzt!

Regelmäßig wird in strittigen Fällen empfohlen, das Begehren in Briefform per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was soll oder kann der Rückschein eigentlich beweisen? Dieser unterschriebene Rückschein beweist lediglich, dass überhaupt irgendein Schriftstück zugestellt wurde, jedoch nicht, welchen Inhalt dieses Schreiben hatte. Die Beweiskraft eines solchen Rückscheins geht somit verloren, denn es könnte schließlich auch ein leeres Blatt Papier per Einschreiben mit Rückschein verschickt worden sein. Nachvollziehen lässt sich das nicht, da der Empfänger mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein lediglich den Zugang der Postsendung selbst, jedoch nicht dessen Inhalt dokumentiert hat.

Eine weitere Alternative ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes, was jedoch meistens mit teilweise sehr hohen Kosten zu tun hat und oftmals den Rahmen der Bereitschaft des zu investierenden Geldes des Mandanten übersteigt.

Was ist die Lösung des Problems? Die Zustellung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher inklusive einer Unterschrift Ihres vermeintlichen Gegners oder Peinigers! Wir als Gerichtsvollzieherservice wissen ganz genau, wie wir Ihr Begehren dem Adressaten nahebringen.

Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustellung genau des Schreibens (bestimmten Inhalts), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Genau genommen wird dadurch der Inhalt des Schreibens amtlich bestätigt!

Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde (Zustellungsurkunde).

Oftmals gibt es einen wichtigen Anlass, ein Schreiben inhaltlich zustellen zu lassen. Ob es sich dabei um eine Forderung, eine Aufforderung oder sonstige wichtige Ereignisse handelt, ist dabei unerheblich. Ihnen ist wichtig, dass ihr Anliegen in Form einer amtlichen Zustellung erfolgt. Wir helfen Ihnen dabei und beauftragen für Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der amtlichen Zustellung Ihres Anliegens. Dabei nehmen wir folgende Leistungen für Sie wahr:

1. Anschreiben an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle
2. Ihr Anliegen in Schriftform in 3 – facher Ausfertigung

Sobald der Gerichtsvollzieher Ihrem Begehren nachgekommen ist, erhalten Sie:

1. Die Bestätigung der Zustellung.
2. Eine Kopie der Zustellungsurkunde.
3. Ihr Schreiben, amtlich gesiegelt.

Hier ein paar Beispiele aus unserer Praxis:

Sie als Vermieter haben Probleme mit säumigen Mietern?

Ein Schreiben, das dem Mieter über den zuständigen Gerichtsvollzieher zugestellt wird, wirkt wahre Wunder und ist, im Vergleich zum Anwaltsschreiben, nicht nur preiswerter, sondern auch erheblich effektiver. Denn nun haben Sie ein amtlich zugestelltes Dokument, das Ihnen inhaltlich und per Unterschrift seitens des Schuldners unterschrieben wurde. Die säumige Mieter in der Regel nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Umstand verschafft Ihnen darüber hinaus noch einen riesigen psychologischen Vorteil.

Sie als Mieter haben ein Problem mit ihrem Vermieter?

Sie als Mieter haben Probleme mit Ihrer Wohnung wegen eines Mangels, wie beispielsweise Schimmel in den Räumen, eine defekte Heizung oder sonstige Defizite? Auf Anrufe, ein Schreiben, E-Mails oder jegliche andere Form der Kontaktaufnahme reagiert Ihr Vermieter nicht? Dann nutzen Sie doch unseren Service für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, um sicher zustellen, dass die verantwortliche Person auch wirklich von Ihrem Anliegen von Amts wegen benachrichtigt wird. Sie werden überrascht sein, wie zeitnah eine Reaktion erfolgt.

Sie haben einen Gegenstand privat verliehen und bekommen ihn einfach nicht zurück?

Gerade teure Werkzeuge werden auch schon mal unter Nachbarn oder Bekannten untereinander verliehen und in der Regel erhält man den verliehen Gegenstand auch ordnungsgemäß wieder zurück. Was jedoch, wenn das teure Werkzeug einfach kommentarlos seitens des Leihenden einbehalten bzw. unterschlagen wird und darüber hinaus auch gar kein Vertrag oder Schriftstück über den verliehenen Gegenstand geschlossen wurde? Vielleicht haben Sie noch Zeugen, die Ihnen dies bestätigen, so dass diese Zeugen auch in den Schriftverkehr benannt werden. Hier hilft als vielleicht letzter Ausweg noch die Zustellung und Rückforderung des verliehenen Gegenstandes über den Gerichtsvollzieher mit Fristsetzung. Mit einer inhaltlichen Ankünkündigung einer Straftat bei der Staatsanwalt sowie einer Anstrengung eines Zivilprozesses erhalten Sie in der Regel sehr schnell ihre verliehenen Gegenstände wieder zurück.

Säumige Zahler ist die am meisten angeschriebene Zielgruppe.

Ausgefeilte Strategien wirken wahre Wunder gegen säumige Zahler. Gerade, wenn der Inhalt des Briefes geschickt formuliert ist, erhalten die Gläubiger sehr schnell ihr Geld. Wir als Gerichtsvollzieherservice kennen das anzuwendende Vokabular ganz genau, um Schuldner recht schnell davon zu überzeugen, Ihre Säumnisse umgehend zu begleichen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass der Gerichtsvollzieher (GV) erst mit einer Unterschrift beim Antreffen des Adressaten wieder von dannen geht. Wird dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde.
Darüber hinaus führt die persönliche Zustellung eines wichtigen Schreibens über den Gerichtsvollzieher sehr oft zu sehr unangenehmen Schuldgefühlen beim Empfänger. Und genau das ist schließlich beabsichtigt, denn wer hat schon gerne den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen?
Manchmal soll ein wichtiges Schreiben als persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Als Absender eines Schreibens, das über den Gerichtsvollzieher zugestellt werden soll, ist zu bedenken: die persönliche Zustellung eines wichtigen Schreibens mit dem Gerichtsvollzieher führt oft zu sehr schlechter Laune beim Empfänger.

Große Erfolge haben wir gerade beim Stalking, Mobbing und sexueller Belästigung erreicht.

Sexuelle Mißbrauchsopfer der Kirchen. Falsche Behandlung durch Polizisten? Falsche Behandlung bei Ärzten? Stellungnahme!

Arbeitgeber – Arbeitnehmer

Probleme Eltern – Schüler – Lehrer.

Abgezockt durch Handwerker (Schlüsseldienst, KFZ Werkstätten, Notdienste, Dachdecker etc).

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Sie schildern uns Ihr Problem und wir bringen es in Reinform zu Papier.

Bei Streitfragen im IT Recht.

Beispielsweise im Internetrecht bei Domainstreitigkeiten kann damit bewiesen werden, dass eine als Admin-C bei der denic für eine .de-Domain registrierte natürliche Person tatsächlich gar nicht unter der angegebenen Adresse existierte, was bereits den benötigten Verstoß gegen die Domain Richtlinien der Denic bedeutet und letztlich zu einer vermeintlich angestrebten Löschung der Domain führen kann. Gerichtsvollzieher sei Dank ist dies jedoch leicht nachzuweisen, sofern die Zustellung scheitert und dies entsprechend dokumentiert wird.

———————————NOTABENE————————-

Ein solcher Besuch ist für jemanden immer sehr unangenehm und weckt auch die Gefühle der Scham und im Unterbewusstsein des schuldig sein. Von daher ist diese Art der Briefzustellung über den Weg des Gerichtsvollzieherservices ein sehr sinnvoller und ergebnisorientierter. In den meisten Fällen hat sich diese kleine Investition dann auch bezahlt gemacht und das, ohne ein Gericht damit zu beauftragen und das Risiko der Anwalts- und Gerichtkosten zu haben.

Gesetzliche Regelungen zum Nachlesen:

§ 192 ZPO: Zustellung durch Gerichtsvollzieher
§ 193 ZPO: Ausführung der Zustellung
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG)

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